Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg, da es dafür künftig keine allgemeine Rechtsgrundlage mehr gibt. In einigen Bereichen – wie z. B. an den Schulen – sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.
Zusätzlich wird das Tragen einer Maske in Innenräumen weiterhin allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.
Ausdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.
Darüber hinaus bleiben angesichts der weiterhin hohen Inzidenzen die grundlegenden Hygiene-regeln von großer Bedeutung. Dazu gehört das regelmäßige Lüften der Klassenräume genauso wie beispielsweise das regelmäßige Händewaschen und das Einhalten der Husten- und Niesetikette.
Derzeit wird unsere Internetseite www.km.bayern.de/coronavirus-faq entsprechend der Neuregelungen überarbeitet und angepasst. Dort finden Sie demnächst die aktualisierten Antworten auf häufig gestellten Fragen.