Beurlaubung außerhalb der Ferien
Immer wieder erreichen die Schulleitung Anfragen zur Unterrichtsbefreiung vor und nach den Ferien. Daher möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Schulleiter/innen dürfen grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Ferien keine Beurlaubung vom Unterricht für eine Reise gewähren.
2. In Ausnahmefällen bleiben Beurlaubungen möglich. Voraussetzung ist
hierfür, dass
ein wichtiger Grund vorliegt.
Beurlaubungen für Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen ausgesprochen werden.